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Transplantation

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Erklärung

Transplantation ist die Verpflanzung von gesunden Organen, einzelnen Gliedmaßen oder Körperzellen eines Menschen in den Körper eines anderen Menschens.

Der Anwendungsbereich des Transplantationsgesetzes erstreckt sich auch auf Knochenmark sowie embryonale und fötale Organe und Gewebe und menschliche Zellen.

Rechtsgrundlage der Transplantation in Deutschland ist das Transplantationsgesetz, das im August 2007 durch die Vorgaben der Europäischen Richtlinie RL 2004/23 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen ergänzt wurde.

Eine Transplantation kann nur in einem zertifizierten Transplantationszentrum gemäß § 10 TPG durchgeführt werden.

§ 3 TPG regelt die Voraussetzungen der postmortalen Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders. Dabei ist es auch zulässig, wenn die Entnahme von Geweben (nicht Organen) durch eine nichtärztliche qualifizierte Person unter der Verantwortung und fachlichen Weisung eines Arztes vorgenommen wird.

Bei der in § 4 TPG geregelten Organentnahme auf der Grundlage der Zustimmung anderer Personen ist festgelegt, dass, wenn die Entnahme mehrerer Organe und/oder Gewebe in Betracht kommt, die Zustimmung nur einmal einzuholen ist. Durch diese Vorgabe soll die Pietät gegenüber den Angehörigen gewahrt bleiben.

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