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Tötung eines Menschen

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Erklärung

Das Strafgesetzbuch unterscheidet folgende Formen der Tötung eines Menschen:

Straflos ist nach deutschem Recht die Selbsttötung.

Die Tötung eines Menschen führt nicht lediglich zu strafrechtlichen Sanktionen, der Täter haftet auch die zivilrechtlichen Ansprüche gegen ihn, insbesondere durch die Hinterbliebenen des Getöteten (vgl. §§ 844 ff. BGB, § 7 Abs. 2 ProdHaftG, § 10 Abs. 2 StVG).

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