JuraForum.de > Lexikon > T > Tiertransport
Eine umfassende Regelung des Tiertransports enthält die Tierschutztransportverordnung.
Die Tierschutztransportverordnung normiert für die in Betracht kommenden Beförderungsarten und -wege bestimmte Anforderungen an die Transportverpflichtungen zur Erfüllung des Tierschutzes.
Andererseits bringt der Vollzug dieser detaillierten Regelungen einen hohen Verwaltungsaufwand und damit hohe Kosten mit sich. Für eine tierschutzgerechtere aber auch kostengünstigere Lösung des Problems der Tiertransporte wird daher seitens der Tierschützer gefordert, den Anreiz für Lebendviehtransporte (der durch eine "lebendviehtransportfreundliche" EU-Agrarpolitik geschaffen wurde) zu beseitigen.
Eine allein durch Spenden finanzierte Organisation, die die Einhaltung der gesetzlichen Mindestbestimmungen insbesondere im Bereich der Lebendviehtransporte überwacht und den Tieren Wasser gibt, ist die Organisation "Animals-Angels" (http://www.animals-angels.de).
Ziel der Viehverkehrsverordnung ist hingegen der Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen durch den Transport.
TierSchTrV
ViehVerkV
VO 1/2005
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