JuraForum.de > Lexikon > T > Tiermedizinischer Fachangestellter
Der Ausbildungsberuf des Tierarzthelfers wurde zum 01.08.2006 in die Bezeichnung "Tiermedizinischer Fachangestellter" unbenannt. Gleichzeitig wurde mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten die Ausbildung neu geregelt.
Ausgebaut wurden insbesondere die Ausbildungsinhalte Prävention und Tierhalterberatung, Notfallmanagement, Dokumentation und Abrechnung.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Ausbildungsinhalte sind:
Der Ausbilder hat einen Ausbildungsplan zu erstellen, nach dem die Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Der Auszubildende hat die Ausbildungsinhalte schriftlich zu dokumentieren. Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Inhalte und die Anforderungen der Abschlussprüfung sind in § 9 TierMedFAAusbV aufgeführt.
TierMedFAAusbV
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