JuraForum.de > Lexikon > T > Textform
Die Textform ist eine der Formvorschriften des BGB.
Die Textform ist in den durch das Gesetz bestimmten Fällen anzuwenden. Sie stellt eine Erleichterung für Sachverhalte dar, in denen eine große Anzahl von schriftlichen Erklärungen abzugeben ist.
§ 126b BGB
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