JuraForum.de > Lexikon > T > Teilurteil
Vollstreckungsfähiges Urteil.
Im Gegensatz zum Endurteil entscheidet das Gericht bei einem Teilurteil nicht in vollem Umfang über den Streitgegenstand, sondern nur über einen Teil.
Voraussetzungen eines Teilurteils sind:
Klage und Widerklage auf gegenseitige Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten Betrages.
Die Teilbarkeit des Streitgegenstandes ist in folgenden Fällen gegeben:
Der Kläger hat in den folgenden Fällen einen Anspruch auf den Erlass eines Teilurteils:
Gegen das Teilurteil können bei Vorliegen der Voraussetzungen Rechtsmittel eingelegt werden.
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