Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonTTeilrente 

Teilrente

Lexikon


Erklärung

Bei einer Teilrente erhält der Versicherte trotz Erreichen der Altersgrenze einer Altersrente aufgrund seiner fortdauernden Berufstätigkeit nur einen Teil der ihm zustehenden Rente.

Der Rentenbezug bei einem gleichzeitigen Einkommen wird begrenzt durch die Hinzuverdienstgrenzen, die für jeden Versicherten individuell zu ermitteln sind. Eine Ausnahme besteht für Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. In diesen Fällen bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen.

Der Versicherte kann die Höhe der Teilrente innerhalb der drei Varianten frei wählen: Sie beträgt 1/3, die Hälfte oder 2/3 der Vollrente. Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Arten der Teilrente oder zur Vollrente ist jederzeit möglich.

Allgemein kann bei einem Teilrentenbezug von 1/3 ca. 80 % des bisherigen Einkommens, bei einem Teilrentenbezug von 1/2 ca. 60 % des bisherigen Einkommens und bei einem Teilrentenbezug von 2/3 ca. 40 % des bisherigen Einkommens ohne eine Anrechnung hinzuverdient werden.

Der Versicherte arbeitet in einem normalen Teilzeitverhältnis weiter. Die Umwandlung des bisherigen Arbeitsverhältnisses kann nur freiwillig erfolgen, Versicherte können aber von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Arbeitszeiteinschränkung erörtert.

Für das Teilzeitarbeitsentgelt sind Sozialversicherungs- und somit auch Rentenbeiträge abzuführen, die aber erst bei dem Bezug einer Vollrente berücksichtigt werden können.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Teilrente" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte