( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonTTeilregelung 

Teilregelung

Lexikon


Erklärung

Die Teilregelung stellt einen endgültigen, inhaltlich beschränkten Verwaltungsakt dar. Unterformen sind der Vorbescheid und die Teilgenehmigung.

§ 9 BImSchG

Als Instrument im sog.gestuften Verwaltungsverfahren dient die Teilregelung vor allem der Beschleunigung der Baudurchführung bei komplexen Planungsprozessen (Flughäfen, Industrieanlagen u.ä.).

Die Teilregelung ist abzugrenzen vom vorläufigen Verwaltungsakt und von der Zusicherung (vgl. § 38 VwVfG), die einen Verwaltungsakt (nur) in Aussicht stellt.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/teilregelung

© "Teilregelung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN