Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonTTechnische Arbeitsmittel 

Technische Arbeitsmittel

Lexikon


Erklärung

Der vormals im nunmehr außer Kraft getretenen GPSG definierte Begriff der "Technischen Arbeitsmittel" ist in dem seit dem 01.12.2011 geltenden Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nicht mehr vorgesehen. Weder wird der Begriff definiert noch wird er verwendet.

Technische Arbeitsmittel unterfallen seitdem dem allgemeinen Begriff der Produkte, bei denen es sich nach der Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 22 ProdSG um Waren, Stoffe oder Zubereitungen handelt, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Mit dieser Definition werden alle Produkte erfasst, die bisher als technische Arbeitsmittel (Arbeitseinrichtungen, Geräte, Komponenten, Anlagen, Schutzausrüstungen etc.) oder Verbraucherprodukte bezeichnet waren.

Der Schutz der mit technischen Arbeitsmitteln arbeitenden Personen ist gewährleistet durch folgende Rechtsnormen:

  • ProdSG - Zu näheren Ausführungen siehe den Beitrag "Produktsicherheitsgesetz".
  • BetrSichV
  • ArbStättV

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Technische Arbeitsmittel" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte