JuraForum.de > Lexikon > T > Tateinheit
Tateinheit ist die Verletzung verschiedener Straftatbestände durch dieselbe Handlung. Tateinheit wird auch als Idealkonkurrenz bezeichnet. Es bestehen folgende Formen:
Bei einem Einbruchsdiebstahl kommt es zur Begehung eines Diebstahls sowie eines Hausfriedensbruchs
Durch eine Amokfahrt werden mehrere Menschen getötet.
Die beim Vorliegen der Tat zu verhängende Strafe bestimmt sich nach § 52 StGB: Danach wird nur auf eine Strafe erkannt. Sie bestimmt sich nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht und darf nicht das Mindestmaß der Strafe einer der anderen Straftaten unterschreiten.
§ 52 StGB
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