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Verzeichnis über Tarifverträge.
Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (http://www.bma.bund.de) wird ein Tarifregister geführt, in dem der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Tarifverträgen sowie der Beginn und das Ende der Allgemeinverbindlichkeit dokumentiert werden.
Das Tarifregister ist öffentlich. Nicht einsehbar sind die Tarifverträge an sich.
Anders als das Handelsregister genießt das Tarifregister keinen öffentlichen Glauben.
Daneben werden bei den Ländern eigene Tarifregister geführt.
§ 6 TVG
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