JuraForum.de > Lexikon > T > Tätigkeitsdelikt
Delikt, bei dem der Tatbestand bereits durch das im Gesetz geschriebene Tätigwerden erfüllt wird, Vollendung also - anders als beim sog. Erfolgsdelikt - unabhängig von dem Eintritt eines bestimmten (Unrechts-) Erfolges eintritt.
§§ 153, 154 StGB (Falsche uneidliche Aussage; Meineid)
Gesetzlich nicht geregelt.
© "Tätigkeitsdelikt" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum