( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonTTäter 

Täter

Lexikon


Erklärung

Als Täter wird bestraft, wer eine Straftat begeht. Es bestehen nach dem Strafgesetzbuch drei Formen der Täterschaft:

Anders im Ordnungswidrigkeitenrecht: Hier besteht nur die Einzeltäterschaft, d.h. jede Tatbeteiligung führt zur Täterschaft.

Die Täterschaft ist von der Teilnahme (Beteiligung an einer fremden Tat) abzugrenzen. Die Teilnahme an einer Straftat ist als Anstiftung oder als Beihilfe strafbar.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/taeter

© "Täter" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN