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JuraForum.deLexikonTTäter 

Täter

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Erklärung

Als Täter wird bestraft, wer eine Straftat begeht. Es bestehen nach dem Strafgesetzbuch drei Formen der Täterschaft:

Anders im Ordnungswidrigkeitenrecht: Hier besteht nur die Einzeltäterschaft, d.h. jede Tatbeteiligung führt zur Täterschaft.

Die Täterschaft ist von der Teilnahme (Beteiligung an einer fremden Tat) abzugrenzen. Die Teilnahme an einer Straftat ist als Anstiftung oder als Beihilfe strafbar.

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