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JuraForum.deLexikonTTäter 

Täter

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Erklärung

Als Täter wird bestraft, wer eine Straftat begeht. Es bestehen nach dem Strafgesetzbuch drei Formen der Täterschaft:

  • die alleinige unmittelbare Täterschaft
  • die Tatbegehung mit mehreren gemeinschaftlich (Mittäterschaft)
  • die Tatbegehung durch einen anderen (Mittelbare Täterschaft)

Anders im Ordnungswidrigkeitenrecht: Hier besteht nur die Einzeltäterschaft, d.h. jede Tatbeteiligung führt zur Täterschaft.

Die Täterschaft ist von der Teilnahme (Beteiligung an einer fremden Tat) abzugrenzen. Die Teilnahme an einer Straftat ist als Anstiftung oder als Beihilfe strafbar.

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