JuraForum.de > Lexikon > T > Tabakerzeugnisse (Werbeverbot)
Tabakerzeugnisse sind aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind.
Im Jahre 2003 hat die Europäische Union die RL 2003/33 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zu Gunsten von Tabakerzeugnissen erlassen. Der Inhalt wurde in § 21a TabakG eingefügt.
Gemäß § 21a TabakG ist es verboten, für Tabakerzeugnisse im Hörfunk, in der Presse oder in einer anderen gedruckten Veröffentlichung zu werben.
Von dem Werbeverbot nicht erfasst sind gemäß § 21a Abs. 3 TabakG, § 22a TabakG:
Dabei sind zudem die in § 22 TabakG aufgeführten Vorgaben zu beachten.
Nach der Entscheidung BGH 18.11.2010 - I ZR 137/09 gilt das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben.
Daneben wird auch das Sponsoring durch Tabakkonzerne erfasst:
Fußball-Europameisterschaften, Formel 1-Rennen
§§ 21a - 22a TabakG
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