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JuraForum.deLexikonSSukzessivlieferungsvertrag 

Sukzessivlieferungsvertrag

Lexikon


Erklärung

Ein Sukzessivlieferungsvertrag ist ein Lieferungsvertrag, in dem die zu liefernde Gesamtmenge von vornherein bestimmt ist und in schon bestimmten oder noch zu bestimmenden Einzellieferungen erfolgt. Der Sukzessivlieferungsvertrag wird auch als Ratenlieferungsvertrag oder Ratenvertrag bezeichnet.

Bei einem Sukzessivlieferungsvertrag ist jede Einzellieferung rechtlich selbstständig. Der Sukzessivlieferungsvertrag ist zu unterscheiden von einem Vertrag, bei dem lediglich § 266 BGB abbedungen ist. Eine bei einer Einzellieferung auftretende Leistungsstörung beurteilt sich nach den allgemeinen Regeln (Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung).

Die Auswirkung einer Leistungsstörung auf den Gesamtvertrag sind gesetzlich nicht geregelt, es liegt insoweit eine Regelungslücke vor, die durch eine entsprechende Anwendung der Verzugsregeln des gegenseitigen Vertrages gelöst wird.

Gemäß § 281 Abs. 1 S. 2 BGB kann der Gläubiger bei einer Teilleistung nur dann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.

Als unechter Sukzessivlieferungsvertrag wird ein Vertrag über eine vornherein nicht bestimmte Liefermenge bezeichnet.

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