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JuraForum.deLexikonSStraßenanliegergebrauch 

Straßenanliegergebrauch

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Erklärung

Mit Blick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG muss der Umfang des Gemeingebrauchs von Straßen und Wegen bezüglich der Anlieger umfassend ausgestaltet werden.

Danach haben Anlieger das Recht, eine Straße über die Verkehrsbenutzung hinaus in dem Maße in Anspruch zu nehmen, wie es eine angemessene Nutzung des Anliegergrundstücks erfordert.

Zum Anliegergemeingebrauch gehören z.B. Gehwegüberfahrten und das Abstellen von Mülltonnen, ferner müssen Zufahrtsmöglichkeiten bestehen.

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