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Die Rechtsfolgen einer Straftat gliedern sich in Strafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung und Nebenfolgen.
Strafen bringen den Unwertgehalt der begangenen Tat im Nachhinein zum Ausdruck. Mögliche Strafen sind:
Maßregeln der Besserung und Sicherung wollen einem weiteren Fehlverhalten des Täters vorbeugen. Sie setzten kein schuldhaftes Verhalten des Täters voraus.
Nebenfolgen:
Das Strafsystem ist hierarchisch wie folgt aufgebaut:
§ 46 StGB
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