Die Steuerliche Identifikationsnummer Zum 1. Juli 2007 wurde gemäß § 138 AO i.V.m. der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern die steuerliche Identifikationsnummer eingeführt. Zuständig für die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern. Am 1. August 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern mit dem Versand der Steuer-Identifikationsnummern an alle Bundesbürger begonnen. Anders als die vorherigen Steuernummern bleibt die bei der Geburt vergebene Identifikationsnummer von der Geburt bis zum Tod einer Person gleich. Sie wird erst 20 Jahre nach dem Tod der Person gelöscht.Mit der Identifikationsnummer werden u.a. folgende Daten des Bürgers gespeichert:
Familienname,
frühere Namen,
Vornamen,
Doktorgrad,
Ordensnamen/Künstlernamen,
Tag und Ort der Geburt,
Geschlecht,
gegenwärtige Anschrift der Wohnung sowie
zuständige Finanzbehörden.
b)
Die betriebliche Steuernummer und ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
c)
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer:In der nahen Zukunft wird die betriebliche Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO durch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer abgelöst.Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten die Wirtschafts-Identifikationsnummer neben ihrer Steuerlichen Identifikationsnummer, Personengesellschaften erhalten nur die Wirtschafts-Identifikationsnummer.