In der Stellenbeschreibung sollten die Entscheidungsbefugnisse aufgeführt sein.
Die Entscheidungsbefugnisse sind konkret zu bezeichnen. Unbrauchbar sind die in der Praxis oft anzutreffenden Aussagen wie "Zeichnungsbefugnisse bei wichtigen Angelegenheiten". Aufzuführen sind nur die Befugnisse, bei denen der Stelleninhaber tatsächlich einen Gestaltungsspielraum bzw. Ermessensspielraum hat.
Entscheidungen, bei denen das Ergebnis vorgegeben ist, sind keine Entscheidungsbefugnisse.
Daneben ist zu prüfen, ob die von dem Stelleninhaber genannten Entscheidungsbefugnisse diesem auch formell zustehen oder ob er sie nur aus anderen Gründen ausführt.
Im Folgenden einige Beispiele für Entscheidungsbefugnisse:
Entscheidungsbefugnissse des Leiters einer kaufmännischen Bildungsmaßnahme:
1)
Modifizierung des Konzepts der Bildungsmaßnahme
2)
Entscheidung über das Vorliegen der Aufnahmevoraussetzungen eines potentiellen Teilnehmers
3)
Leitung der Wochenschau und der Besprechungen des Lehrgangsteams
4)
Einsatz der Fachdozenten
5)
Inhalt von fachlichen Stellungnahmen
6)
Entscheidung über die Art und Weise der Unterstützung und Förderung der Teilnehmer in der betrieblichen Praxisphase
7)
Entscheidung über die Methodik und Didaktik der Durchführung des Unterrichts
8)
Kontaktaufbau und -pflege mit Personalverantwortlichen in Betrieben zu Akquise geeigneter Praktikumsplätze
Entscheidungsbefugnisse eines Versorgungsingenieurs eines Studentenwerkes
1)
Auswahl von Sanierungsmaßnahmen
2)
Entscheidung über die Art und Weise der Bauleitung
3)
Entscheidung über die Abnahme einer Baumaßnahme
4)
Entscheidung über den Inhalt von Vorschlägen zur Budgetplanung
5)
Entscheidung über den Inhalt der Beratung der Mitarbeiter der Mensen und Cafeterien bei der Beschaffung der küchentechnischen Einrichtungen
6)
Entscheidung über den Inhalt der Beratung der Abteilung Bau und Technik bei der Ausführung von Sonderprojekten im Bereich Energie- und Versorgungstechnik der Studentenwohnheime
Entscheidungsbefugnisse einer Leiterin des Bereichs Erwerbung einer Hochschulbibliothek
1)
Entscheidung über die zu erwerbenden Medien
2)
Auswahl der Buchhändler/Verlage
3)
Führen von Vertragsverhandlungen mit den Buchhändlern/Verlagen
4)
Entscheidung über die Annahme von ausgesonderten Medien anderer Bibliotheken als Geschenk oder Tausch
5)
Entscheidung über die Aussonderung von Medien
Die Entscheidungsbefugnisse sind u.a. ein Indiz für das Vorliegen des Tätigkeitsmerkmals "Selbstständige Leistungen". Hat der Stelleninhaber keine Entscheidungsbefugnisse, so können die tariflichen Anforderungen an selbstständige Leistungen nicht erfüllt sein.
Jeßulat: Die tarifgerechte Eingruppierung von Angestellten im öffentlichen Dienst; 1. Auflage 2003
Krasemann: Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O; 8. Auflage 2004
Diefenbach: Stellenbeschreibungen im öffentlichen Dienst; ZTR (Zeitschrift für das Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes) 1994, 195