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Grundlage der Stellenbewertung.
Soll die Tätigkeit des Angestellten mit dem Ziel der Eingruppierung tarifrechtlich bewertet werden, so ist die Erstellung einer tarifrechtlich brauchbaren Stellenbeschreibung notwendig.
Die tarifrechtliche Stellenbeschreibung unterscheidet sich von der personalwirtschaftlichen Stellenbeschreibung durch das Ziel: Mit Hilfe der in der tarifrechtlichen Stellenbeschreibung enthaltenden Angaben soll die Tätigkeit des Angestellten tarifrechtlich bewertet werden. Die personalwirtschaftliche Stellenbeschreibung soll u.a. als Organisations- und Führungsmittel dienen.
Notwendiger Inhalt einer tarifrechtlichen Stellenbeschreibung sind:
Die Tätigkeitsbeschreibung besteht im Wesentlichen aus den Arbeitsvorgängen und der Darstellung der zu jedem Arbeitsvorgang benötigten Fachkenntnisse.
Innerhalb der organisatorischen Eingliederung des Stelleninhabers sind aufzuführen:
Die Ausführungen zu den Entscheidungsbefugnissen sind in dem Fachbeitrag Stellenbeschreibung - Entscheidungsbefugnisse dargestellt.
Gesetzlich nicht geregelt.
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