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JuraForum.deLexikonSStellenbeschreibung 

Stellenbeschreibung

Lexikon


Erklärung

1. Begriffsbestimmung

Die Stellenbeschreibung ist eine der Grundlagen der Stellenbewertung.

Die Stellenbewertung und die sich anschließende Eingruppierung des Stelleninhabers erfordern eine gründliche Überprüfung der Tätigkeit des Angestellten auf der Grundlage der von ihm auszuübenden Tätigkeit.

Die tarifrechtliche Stellenbeschreibung unterscheidet sich von der personalwirtschaftlichen Stellenbeschreibung durch das Ziel: Mithilfe der in der tarifrechtlichen Stellenbeschreibung enthaltenden Angaben soll die Tätigkeit des Angestellten tarifrechtlich bewertet werden. Die personalwirtschaftliche Stellenbeschreibung soll u.a. als Organisations- und Führungsmittel dienen.

2. Aufbau einer Stellenbeschreibung

Eine arbeitsrechtliche Stellenbeschreibung, die Grundlage einer Stellenbewertung werden soll, muss folgende Inhalte aufweisen:

  • die Tätigkeitsbezeichnung des Stelleninhabers,
  • die organisatorische Eingliederung des Stelleninhabers,Innerhalb der organisatorischen Eingliederung des Stelleninhabers sind aufzuführen:
    • die anstellende Behörde bzw. der Arbeitgeber
    • die Funktion des Stelleninhabers
    • die aktive und passive Vertretung des Stelleninhabers
    • der/die Vorgesetzte des Stelleninhabers
    • nach dem Stellenplan dem Mitarbeiter unterstellte Arbeitnehmer. Darunter fallen auch Geringfügig Beschäftigte. Nicht aufzuführen sind Mitarbeiter, gegenüber denen der Stelleninhaber zwar fachlich weisungsbefugt ist, die ihm aber nicht gemäß des Stellenplans fachlich unterstellt sind.
  • dem Stelleninhaber (gem. des Stellenplans) unterstellte Mitarbeiter,
  • der Vorgesetzte des Stelleninhabers,
  • die Vertretung des Stelleninhabers für den Fall der Abwesenheit,
  • die Entscheidungsbefugnisse,
  • die Darstellung der Arbeitsvorgänge und der dazu jeweils erforderlichen Fachkenntnisse. Dieser Teil der Stellenbeschreibung wird üblicherweise als Tätigkeitsbeschreibung bezeichnet.

Bei der Darstellung der mit der Stelle verbundenen Aufgaben ist insbesondere darauf zu achten, dass die Ziele der jeweiligen Aufgabe präzise beschrieben werden. Diese Anforderung wird erfüllt, wenn mit der Aufgabenbeschreibung u.a. folgende Fragen beantwortet werden:

  • Was ist das Ziel der Stelle?

    Durchführung der Zwangsverwaltungen für die Sparkasse XY im Gebiet AB

  • Warum soll die Aufgabe erledigt werden?

    Sozialarbeiterische Betreuung von Wohnungslosen durch Behebung ihrer sozialen Defizite zur Erreichung einer eigenständigen Lebensführung

  • Wodurch wird das Ziel erreicht?
  • Sanierung von im Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmen durch Erstellung eines Sanierungsplans mit den Inhalten ... Dies ist der wichtigste Punkt der Aufgabenbeschreibung, da mit der detaillierten Beschreibung des Arbeitsinhalts die Breite und Tiefe des Arbeitsgebiets abgegrenzt wird.

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Urteile: Vorschriften

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