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JuraForum.deLexikonSStatthaftigkeit 

Statthaftigkeit

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Erklärung

Ein Rechtsbehelf bzw. ein Rechtsmittel ist statthaft, wenn er/es eine zulässige rechtliche Form der Rechtsschutzgewährung darstellt.

Beispiele:

Für bestimmte konkrete Begehren sind z.B. nur bestimmte Klagearten statthaft (Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt).

Nach § 124 Abs. 1 VwGO ist die Berufung gegen erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Urteile nur statthaft, wenn sie von dem zuständigen Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.

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Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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