JuraForum.de > Lexikon > S > Statthaftigkeit
Ein Rechtsbehelf bzw. ein Rechtsmittel ist statthaft, wenn er/es eine zulässige rechtliche Form der Rechtsschutzgewährung darstellt.
Für bestimmte konkrete Begehren sind z.B. nur bestimmte Klagearten statthaft (Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt).
Nach § 124 Abs. 1 VwGO ist die Berufung gegen erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Urteile nur statthaft, wenn sie von dem zuständigen Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.
Gesetzlich nicht allgemein geregelt.
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