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JuraForum.deLexikonSStatistik zur Informationsgesellschaft 

Statistik zur Informationsgesellschaft

Lexikon


Erklärung

Nach der Europäischen Verordnung VO 808/2004 sind die Mietgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, ab dem Jahr 2006 statistische Ergebnisse für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien durch Unternehmen, Haushalte und natürliche Personen zu liefern.

Diese von der Europäischen Union geforderten Daten liegen der Bundesregierung weder als bestehende Statistik noch in sonstiger Form vor. Die Erhebung erforderte den Erlass eines die Erhebung regelnden Gesetzes, das als Informationsgesellschaftsstatistikgesetz erlassen wurde.

Gemäß § 2 InfoGesStatG werden die Erhebungen durchgeführt bei höchstens

  • 20.000 Unternehmen und freiberuflich Tätigenund
  • 12.000 Haushalten.

Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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