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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Gewerberecht

Lexikon


Erklärung

Wer als Automatenaufsteller Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerbsmäßig aufstellen will, benötigt eine Erlaubnis (§ 33c GewO).

Die Erlaubnis ist nur zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die Aufstellung von Spielgeräten erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Antragsteller in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung wegen bestimmter im Gesetz genannter Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden. Für die Aufstellung ist eine schriftliche Bestätigung der Behörde erforderlich, dass der Aufstellungsort der Spielverordnung und der Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen entspricht.

Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Das Spielgerät muss mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sein und die Möglichkeit eines Gewinns bieten (Glücksspielgerät). Die Bauartzulassung ist nach § 33e GewO zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass der Spieler in kurzer Zeit unangemessen hohe Verluste erleidet.

Es gibt Geldspielgeräte und Spielgeräte, bei denen der mögliche Gewinn in Sachpreisen besteht. Nach § 1 SpielV dürfen Geldspielgeräte in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Wettannahmestellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden, nicht jedoch in Betrieben auf Volksfesten, Jahrmärkten usw., in Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben, ferner nicht in Gastwirtschaften oder Beherbergungsbetrieben auf Sportplätzen, Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen, Jugendherbergen oder solchen Heimen, die vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden. In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen dürfen höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.

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