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Als wichtigste Ausprägung des Sozialstaates stellt die Sozialversicherung eine öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung, vor allem für Angestellte dar (grundsätzlich nicht für Beamte).
Sie umfasst die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und im weiteren Sinne auch die Arbeitslosenversicherung.
Die Sozialleistungen dieser Versicherungszweige sind allgemein im SGB I (SGB I - Allgemeiner Teil) aufgezählt. Das vierte Buch (SGB IV) enthält die gemeinsame Vorschriften. Das zehnte Buch (SGB X) beinhaltet die Verwaltungsverfahren und den Schutz der Sozialdaten.
Einzelheiten über die Sozialversicherung enthalten insbesondere
Sozialgesetzbücher (SGB I - SGB XI)
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