JuraForum.de > Lexikon > S > Sozialhilfe - Sicherung der Lebensgrundlage
Die Hilfe zum Aufbau bzw. zur Sicherung der Lebensgrundlage war nach dem BSHG eine der Hilfen in besonderen Lebenslagen gemäß § 27 BSHG. Sie wurde im Zuge der Umstrukturierung des Sozialhilferechts seit dem 01.01.2005 eingestellt.
Auffangleistung ist insoweit die § 73 SGB XII geregelte Hilfe in sonstigen Lebenslagen.
Gesetzlich nicht mehr geregelt.
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