JuraForum.de > Lexikon > S > Sozialhilfe - Laufende Leistungen
Die laufenden Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe sind Teil der Hilfen zum Lebensunterhalt.
Ziel ist die Sicherung des notwendigen Lebensbedarfs. Dieser umfasst gemäß § 27 SGB XII:
Die Leistungen des notwendigen Lebensbedarfs erfolgen über den Regelbedarf. Es werden alle Leistungen des notwendigen Lebensbedarfs in der Form der Regelbedarfe gewährt. Für das Jahr 2012 gelten die in der RBH-Bek 2012 genannten Regelbedarfe.
Ausnahmen bestehen weiterhin für:
Grundlage der Regelbedarfbemessung ist das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.
Bei zusammenlebenden Personen ist zu prüfen, ob ggf. eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Folge ist die gemeinsame Berechnung der Höhe des notwendigen Lebensunterhalts. Eine Bedarfsgemeinschaft ist gegeben bei:
§§ 27 - 29 SGB XII
RBEG
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