JuraForum.de > Lexikon > S > Sozialhilfe - Hilfe zur Selbsthilfe
Die Hilfe zur Selbsthilfe ist eines der Ziele der Sozialhilfe. Gemäß § 1 S. 2 SGB XII sollen die Leistungsempfänger durch die Sozialhilfe befähigt werden, von ihr unabhängig zu werden. Darauf haben die Leistungsempfänger nach ihren Kräften hinzuarbeiten.
Gemäß § 39a SGB XII können die Hilfen zum Lebensunterhalt bei jeder Ablehnung einer zumutbaren Aufnahme/Vorbereitung einer Tätigkeit um 25 % gekürzt werden.
Daneben kommt der Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe in folgenden Hilfeleistungen des SGB XII zum Ausdruck:
§ 1 S. 2 SGB XII
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