JuraForum.de > Lexikon > S > Sozialhilfe - Hilfe zur Haushaltsweiterführung
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gemäß § 70 SGB XII stellt eine Leistung im Rahmen der Hilfe in anderen Lebenslagen dar und wird vom Träger der Sozialhilfe geleistet.
Diese Hilfe wird in Notfällen Personen mit eigenem Haushalt gewährt. Voraussetzungen sind:
Grundsätzlich soll diese Hilfe nur vorübergehend gewährt werden (ca. sechs Monate), es sei denn durch sie wird die Unterbringung in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartige Einrichtung vermieden oder verzögert.
Die Hilfe umfasst nach § 70 SGB XII:
§ 70 SGB XII
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