JuraForum.de > Lexikon > S > Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine der Formen der Sozialhilfe.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt beinhaltet:
Nach dem Urteil BGH 10.02.2005 - III ZR 330/04 haftet der Sozialhilfeträger nicht zwingend für die Krankenhausbehandlung eines mittellosen und nicht krankenversicherten Notfallpatienten.
§§ 27 - 40 SGB XII
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