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JuraForum.deLexikonSSozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt 

Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt

Lexikon


Erklärung

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine der Formen der Sozialhilfe.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt beinhaltet:

  • den notwendigen Lebensunterhalt (Sozialhilfe - Laufende Leistungen)
  • den Mehrbedarf
  • die zusätzliche Leistung für die Schule
  • die Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • den Sonderbedarf in Härtefällen gemäß § 27a Abs. 4 SGB XII
  • Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gemäß § 32 Abs. 1 SGB XII
  • angemessene Alterssicherung gemäß § 33 Abs. 1 SGB XII
  • Hilfe zur Sicherung der Wohnung (Wohnungshilfe) gemäß § 36 Abs. 1 SGB XII
  • Hilfe zur Behebung einer vorübergehenden Notlage in Form eines Darlehens gemäß § 37 Abs. 1 SGB XII

Nach dem Urteil BGH 10.02.2005 - III ZR 330/04 haftet der Sozialhilfeträger nicht zwingend für die Krankenhausbehandlung eines mittellosen und nicht krankenversicherten Notfallpatienten.

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