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JuraForum.deLexikonSSozialhilfe - Einmalige Leistungen 

Sozialhilfe - Einmalige Leistungen

Lexikon


Erklärung

Die Möglichkeit der Beantragung / Gewährung von einmaligen Leistungen ist mit dem Inkrafttreten des SGB XII entfallen. Die Finanzierung eines gesonderten Bedarfs erfolgt nunmehr pauschal durch die Regelbedarfe, die gleichzeitig erhöht wurden. Diese erfassen u.a. folgende Leistungen:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Hausratseinrichtung
  • Gesundheitsausgaben
  • Verkehrsmittel

Weiterhin jedoch nicht in den Regelbedarfen enthalten sind:

  • Leistungen für die Unterkunft und Heizung gemäß § 35 SGB XII
  • Mehrbedarfe für die in § 30 SGB XII genannten Personen
  • Einmalige Bedarfe gemäß § 31 SGB XII
  • Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 32 SGB XII
  • Beiträge für die Alterssicherung oder ein Sterbegeld gemäß § 33 SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen gemäß § 36 SGB XII

Gesetze

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