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Sozialhilfe - Einmalige Leistungen

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Erklärung

Die Möglichkeit der Beantragung / Gewährung von einmaligen Leistungen ist mit dem Inkrafttreten des SGB XII entfallen. Die Finanzierung eines gesonderten Bedarfs erfolgt nunmehr pauschal durch die Regelbedarfe, die gleichzeitig erhöht wurden. Diese erfassen u.a. folgende Leistungen:

Weiterhin jedoch nicht in den Regelbedarfen enthalten sind:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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