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Die Altenhilfe stellt eine Leistung im Rahmen der Hilfe in anderen Lebenslagen dar und wird vom Träger der Sozialhilfe gemäß § 71 SGB XII gewährt. Die Altenhilfe soll die altersbedingten Schwierigkeiten verhüten und mildern sowie den älteren Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Als Maßnahmen der Altenhilfe kommen in Betracht:
§ 71 SGB XII
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