JuraForum.de > Lexikon > S > Soziale Pflegeversicherung - Urteile des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. April 2001 sechs Urteile zur Pflegeversicherung verkündet (Az: 1 BvR 81/98, 1 BvR 1629/94, 1 BvR 1681/94, 1 BvR 2491/94, 1 BvR 24/95, 1 BvR 2014/95), die von erheblicher sozialpolitischer, insbesondere auch von familienpolitischer Bedeutung sind.
BVerfG 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die soziale Pflegeversicherung grundsätzlich verfassungskonform ist. Privat krankenversicherte Personen dürfen gesetzlich verpflichtet werden, einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abzuschliessen; die Verfassungsrichter haben damit die umfassende Versicherungspflicht bestätigt.
BVerfG 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94:
Für nicht verfassungskonform hielt es das BVerfG aber, Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag zu belasten wie Mitglieder ohne Kinder. Das Gericht verlangt, eine Kindererziehungskomponente zu berücksichtigen. Die Benachteiligung von Eltern ist im Beitragsrecht auszugleichen, wobei die Unterhaltspflicht bereits gegenüber einem Kind zu berücksichtigen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit und weil der Gesetzgeber die Bedeutung dieser Entscheidung auch für die anderen Zweige der Sozialversicherung zu überprüfen hat, können die beitragsrechtlichen Regelungen (§ 54 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 57 SGB XI) bis zum 31. Dezember 2004 weiter angewendet werden. Welche konkreten Maßnahmen der Gesetzgeber zur Umsetzung dieses Urteils ergreifen wird, bleibt abzuwarten.
BVerfG 03.04.2001 - 1 BvR 81/98:
Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin beanstandet, dass Bürger, die weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, noch die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung nach § 26 SGB XI haben, vom Zugang zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschlossen sind. Diesen Personen ist zumindest ein Beitrittsrecht einzuräumen. Das am 01.01.2002 in Kraft getretene Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz sah daher hierzu entsprechende Regelungen vor (§ 26a SGB XI). U.a. wurde Personen, die am 01.01.1995 keinen Tatbestand der Versicherungspflicht oder der Mitversicherung in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung erfüllten, ein Beitrittsrecht zur sozialen Pflegeversicherung eingeräumt. Voraussetzung hierfür war jedoch, dass der Beitritt gegenüber der gewählten Pflegekasse oder dem gewählten privaten Versicherungsunternehmen bis zum 30. Juni 2002 schriftlich erklärt wurde.
BVerfG 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94, BVerfG 03.04.2001 - 1 BvR 2491/94, BVerfG 03.04.2001 - 1 BvR 24/95:
Zurückgewiesen wurden die Verfassungsbeschwerden von privat Krankenversicherten, die beanstandeten, dass sie nicht in den Genuss des für sie günstigeren Beitragsrechts der sozialen Pflegeversicherung gelangen können. Das Gericht sieht darin und in der Prämiengestaltung der privaten Pflegeversicherung, die weder Kindesunterhalt noch Kinderbetreuung prämienmindernd berücksichtigt, keine Verletzung von Grundrechten.
SGB XI
PflegeVG
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