JuraForum.de > Lexikon > S > Sozial adäquates Handeln
Als sozial adäquates Handeln werden Verhaltensweisen oder Zustände bezeichnet, die sich im sozialen Zusammenleben ergeben und die sich möglicherweise für den Einzelnen sogar nachteilig auswirken, von der Bevölkerung insgesamt aber hingenommen werden müssen, weil sie sich noch in den Grenzen des sozial Üblichen und Tolerierbaren handeln.
Hintergrund ist, dass sonst ein Zusammenleben der Menschen nicht möglich wäre.
Gesetzlich nicht geregelt.
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