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Sozial adäquates Handeln

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Erklärung

Bestimmte Handlungen müssen von der Rechtsordnung hingenommen werden, weil sonst ein Zusammenleben der Menschen nicht möglich wäre. So beispielsweise im Straßenverkehr: Gefährdungen von anderen Menschen und Sachen durch Kraftfahrzeuge müssen hingenommen werden, weil sonst der Autoverkehr insgesamt verboten werden müsste. Erst wenn das Maß des erlaubten Risikos überschritten wird, ist das Verhalten rechtswidrig.

Beispiele:

Wer an einer Erkältungskrankheit leidet, muss deshalb nicht der Arbeit fernbleiben, auch wenn er möglicherweise andere Personen ansteckt. Wer allerdings an Cholera oder Pocken erkrankt ist, der darf sich nicht in der Öffentlichkeit frei bewegen.

Bei einem großen Menschenauflauf, z.B. bei einem Volksfest oder in Fußgängerzonen, bleibt es nicht aus, dass man hier und da angerempelt wird. Zu einem tätlichen und notwehrfähigem Angriff wird ein solcher "Rempler" erst, wenn sich jemand mit Einsatz der Ellebogen gewaltsam einen Weg durch die Menschenmenge bahnt oder andere über die Maßen bedrängt.

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