JuraForum.de > Lexikon > S > Sonstige Einkünfte - Steuerrecht
Bei den sonstigen Einkünften i.S.d. § 22 EStG handelt es sich nicht um eine Sammelvorschrift, in der alle Vermögensmehrungen einkommensteuerlich erfasst werden, die sich nicht innerhalb einer der anderen sechs Einkunftsarten unterbringen lassen.
Zu sonstigen Einkünften führen vielmehr nur die folgenden, in § 22 EStG ausdrücklich aufgeführten Einkunftsquellen:
Versorgungsleistungen nach einer Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
§ 22 EStG
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