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Sonderausgaben

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Erklärung

Sonderausgaben sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung und nur aufgrund der besonderen gesetzlichen Regelungen der §§ 10 ff.  EStG steuerlich abzugsfähig.

Die Sonderausgaben in § 10 EStG lassen sich in zwei Gruppen unterteilen. Auf der einen Seite stehen die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben, die nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt werden. Zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben gehören grundsätzlich bestimmte Vorsorgeaufwendungen (z.B. Unfall- und Lebensversicherung) und Bausparkassenbeiträge.

Auf der anderen Seite sind die unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben zu nennen, die - bis auf wenige Ausnahmen - der Höhe nach unbegrenzt abzugsfähig sind. Zu dieser Gruppe gehören:

Abgesehen von besonderen Voraussetzungen für einige bestimmte Sonderausgaben müssen folgende allgemeine Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug vorliegen:

Bei Ehegatten, für die eine Zusammenveranlagung in Betracht kommt, ist es grundsätzlich unerheblich, wer von den Ehegatten die Sonderausgaben geleistet hat.

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