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JuraForum.deLexikonSSoftwareüberlassungsverträge 

Softwareüberlassungsverträge

Lexikon


Erklärung

Die vertragstypologische Einordnung von Softwareverträgen (Verträge über IT-Programme) ist sehr vielschichtig.

a)
Werden Standardprogramme gegen ein festes Entgelt überlassen, liegt ein Kaufvertrag vor.
b)
Bei Individualsoftware, die auf die speziellen Bedürfnisse eines Betriebes zugeschnitten ist, liegt ein Werkvertrag vor.
c)
Wird mit der Soft- auch Hardware verkauft, liegt ein einheitlicher Kaufvertrag vor.

Bei den Verträgen über die Wartung und/oder Pflege von Softwareprogrammen ist nach der Entscheidung BGH 04.03.2010 - III ZR 79/09 wie folgt zu unterscheiden:

"Verträge über die "Wartung" oder "Pflege" von Software, EDV-Programmen oder Websites sind als Werkverträge einzuordnen, soweit sie auf die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und die Beseitigung von Störungen (und somit: auf einen Tätigkeitserfolg) gerichtet sind, wohingegen ihre Qualifizierung als Dienstvertrag nahe liegt, wenn es an einer solchen Erfolgsausrichtung fehlt und die laufende Serviceleistung (Tätigkeit) als solche geschuldet ist".

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