JuraForum.de > Lexikon > S > Smog - Alarmstufen
Entsprechend der Höhe der in der Luft enthaltenen Schadstoffkonzentrationen enthalten die Smog-Verordnungen drei Alarmstufen:
1. Vorwarnung
Auf dieser Vorwarnstufe ergeht der Apell an die Bürger, ihre Kraftfahrzeuge möglichst nicht zu benutzen.
2. Gesundheitsgefahren zu befürchten
Der Verkehr auf den Straßen wird eingeschränkt, der Betrieb von emissionsträchtigen Anlagen sowie bestimmte Smog begünstigende Verhaltensweisen der Bürger können eingeschränkt werden.
3. katastrophenähnlicher Zustand
Die Luftverunreinigungen haben ein Ausmaß angemommen, das die zuständigen Behörden zum Erlass eines generellen Fahrverbots rechtfertigt.
SmogVOen der Länder
© "Smog - Alarmstufen" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum