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JuraForum.deLexikonSSingularzulassung 

Singularzulassung

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Alleinige Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht.

Als Singularzulassung wird die gesetzlich angeordnete alleinige Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht bezeichnet.

2. Zulassung zu einem Oberlandesgericht

2.1 Rechtslage ab dem 01.06.2007

Seit dem 01.06.2007 ist es aufgrund des geänderten § 78 ZPO nicht mehr erforderlich, dass ein Rechtsanwalt bei einem Oberlandesgericht im Bundesgebiet zugelassen ist. Die Pflicht der Rechtsanwälte, sich bei irgendeinem Gericht zuzulassen, ist ersatzlos entfallen.

2.2 Rechtslage bis zum 31.05.2007

Rechtsanwälte konnten vor jedem Oberlandesgericht auftreten, sofern sie bei einem Oberlandesgericht zugelassen waren. Daneben konnten sie auch bei dem für den Sitz ihrer Kanzlei zuständigen Amts- oder Landgericht zugelassen werden.

3. BGH

Im Oktober 2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des BGH bestätigt, nach der die Singularzulassung der Rechtsanwälte bei dem BGH weiterhin zulässig bleibt.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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