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JuraForum.deLexikonSSicherungsanordnung 

Sicherungsanordnung

Lexikon


Erklärung

Eine der zwei Formen einer einstweilige Anordnung.

Gegenstand der Sicherungsanordnung ist die Sicherung eines Rechts des Antragstellers. Der Rechtskreis des Antragstellers wird somit nicht erweitert, sondern soll gewahrt werden.

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung ist begründet, wenn der Antragsteller einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund glaubhaft machen kann.

Der Antragsteller hat einen Sicherungsanspruch, wenn ihm ein (subjektives öffentliches) Recht zusteht.

Ein Sicherungsgrund ist gegeben, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Recht vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.

Die Gefahr muss objektiv und unmittelbar bestehen.

Es muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass die Hauptsache Erfolg haben wird.

Die tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchs müssen glaubhaft gemacht werden, nicht erforderlich ist eine volle Beweisführung.

Die andere Variante einer einstweiligen Anordnung ist der Erlass einer Regelungsanordnung. Beide Formen werden in der Praxis nicht immer klar voneinander abgegrenzt.

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