JuraForum.de > Lexikon > S > Selbsthilfe - erlaubte
Rechtfertigungsgründe im Zivilrecht: Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs mit privaten Mitteln und daher in unserem Rechtssystem grds. verboten (Gefahr der "Selbstjustiz"), in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen jedoch zulässig, so unter den Voraussetzungen des
§ 229 BGB
§ 561 BGB
§ 858 BGB
§ 859 BGB
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