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JuraForum.deLexikonSScreening 

Screening

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Erklärung

Fallbezogene Prüfung der UVP- Pflichtigkeit (Der Begriff "Screening" ist abgeleitet aus der englischen Sprache und bedeutet Vorführung oder Überprüfung)

Im Bauplanungsrecht ist damit die summarische Einzelfallprüfung gemeint, wonach ermittelt wird, ob ein Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hat und damit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG zu unterziehen ist. Die verfahrensführende Behörde prüft hierbei anhand der vom Vorhabenträger und von den beteiligten, durch die Planung betroffenen Fachbehörden zur Verfügung gestellten Informationen die Umwelterheblichkeit des Vorhabens.

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