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Die gesetzlichen Anforderungen an die Schweinehaltung sind seit dem 01.11.2001 in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der Schweinehaltungshygieneverordnung niedergelegt.
Die Schweinehaltungsverordnung ist gleichzeitig aufgehoben worden.
§ 3 Abs. 3 TierSchNutztV enthält die allgemeinen Anforderungen an die Beschaffenheit des Stalls: Der Stall muss den Tieren ein ungehindertes Liegen, Aufstehen und die Einnahme einer natürlichen Körperhaltung ermöglichen. Die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen, insbesondere der Wasserversorgung, muss täglich kontrolliert werden.
Weitergehende Anforderungen an die Haltung von Schweinen sind neben der weiterhin bestehenden allgemeinen Regelung in § 3 Abs. 3 TierSchNutztV ausführlich in den § 16 - 25 TierSchNutztV geregelt.
TierSchNutztV
SchHaltHygV
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