( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonSSchutzgebiete - Natura 2000 

Schutzgebiete - Natura 2000

Lexikon


Erklärung

1. Einführung

Natura 2000 bezeichnet ein EU-weites Netz von Schutzgebieten, das durch die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie RL 92/43 (FFH-Richtlinie) durch die Mitgliedsstaaten der EU errichtet werden soll.

Die Einrichtung dieses Netzes besonderer Schutzgebiete soll durch Begründung eines strengen Schutzregimes Gewähr für eine wirksame Sicherung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten, mithin einem effektiven Habitatschutz auf dem gesamten europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten dienen. Nach Art. 3 RL 92/43 soll das Verbundsystem Gebiete umfassen, die zur Erhaltung der in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen sowie der Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten des Anhang II beitragen. Auch die von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Richtlinie 79/409 ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete werden durch Natura 2000 umfasst.

Zur Umsetzung der Regelungsvorgaben durch die FFH-Richtlinie sind in der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Vorschriften in die §§ 31 - 36 Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden.

2. Verfahren der Schutzgebietsausweisung

Die Ausweisung eines Gebietes zum Gebietsnetz Natura 2000 erfolgt durch das folgende, sich in drei Abschnitte gliedernde Verfahren:

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/schutzgebiete-natura-2000

© "Schutzgebiete - Natura 2000" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN