JuraForum.de > Lexikon > S > Schuldverschreibung
Inhaberpapier, das ein Forderungsrecht verbrieft.
Der Inhaber einer Schuldverschreibung hat Anspruch auf Zinsen und einen Anspruch auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Schuldverschreibungen werden ausgegeben (emittiert), um über den Kapitalmarkt Fremdkapital zu beschaffen. Der Gesamtbetrag des Kredites wird in kleinere Beträge gestückelt, in Urkunden verbrieft und dann an Anleger verkauft.
§§ 793 ff. BGB
© "Schuldverschreibung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum