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JuraForum.deLexikonSSchuldübernahme 

Schuldübernahme

Lexikon


Erklärung

Form der Schuldsicherung kraft Vertrag:

Vertrag über die Übernahme einer Schuld zwischen Gläubiger und Übernehmer oder Schuldner und Übernehmer, mit Genehmigung durch den Gläubiger. Rechtsfolge: Der neue Schuldner tritt an die Stelle des ursprünglichen Schuldners, der von der Leistung frei wird.

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