JuraForum.de > Lexikon > S > Schuldrechtsanpassungsgesetz
Gesetzliche Regelung über die bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundenen DDR-spezifischen Bodennutzungsverhältnisse.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz regelt die bis zur Wiedervereinigung bestehenden Bodennutzungsverhältnisse, sofern sie nicht durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz erfasst sind.
Es handelt sich dabei um schuldrechtliche Nutzungsverträge, die in § 1 SchuldRAnpG abschließend aufgezählt sind.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz wurde mit Wirkung vom 01. Juni 2002 wie folgt geändert:
Der Grundstückseigentümer kann von dem Nutzer eines außerhalb von Kleingartenanlagen genutzten kleingärtnerisch genutzten Grundstücks, eines Erholungsgrundstücks oder eines Freizeitgrundstücks die Erstattung der regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen Lasten verlangen.
Durch den eingefügten § 23a SchuldRAnpG kann bei Vorliegen der Voraussetzungen jetzt auch eine Teilkündigung ausgesprochen werden.
SchuldRAnpG
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