JuraForum.de > Lexikon > S > Schuldnerverzeichnis
Ein bei den Vollstreckungsgerichten geführtes Verzeichnis, in das von Amts wegen Personen eingetragen werden, die eine eidesstattliche Versicherung abgeben mussten oder gegen die nach § 901 ZPO die Haft angeordnet ist.
Die Eintragungen werden gemäß § 915b ZPO spätestens drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die eidesstattliche Erklärung abgegeben, die Haft angeordnet oder die sechsmonatige Haftvollstreckung beendet worden ist, gelöscht.
Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis erfordert kein besonderes Interesse. Personenbezogene Auskünfte (Anschrift, Geburtsdatum) dürfen jedoch nur aus den in § 915 Abs. 3 ZPO genannten Gründen erteilt werden.
§§ 915 ff. ZPO
SchuVVO
© "Schuldnerverzeichnis" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum