( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonSSchmerzensgeld - Angehörige 

Schmerzensgeld - Angehörige

Lexikon


Erklärung

An Angehörige zu zahlendendes Schmerzensgeld.

In der deutschen Rechtsordnung ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld für die von den Angehörigen erlittenen seelischen Schmerzen auf Grund des Todes naher Angehöriger nicht anerkannt.

Eine Ausnahme besteht für sogenannte Schockschäden, in denen

Im übrigen Europa haben Angehörige nicht selten auch ohne pathologisch messbare Beeinträchtigung einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist z.B. in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, Großbritanien, Schweden oder Österreich der Fall. Dies ist z.B. bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls in dem betreffenden Land zu beachten.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/schmerzensgeld-angehoerige

© "Schmerzensgeld - Angehörige" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN