JuraForum.de > Lexikon > S > Schiffsregister
Für Schiffe das Pendant zum Grundbuch.
Das Schiffsregister wird von dem Amtsgericht des Heimathafens des Schiffes geführt.
Das Seeschiffsregister und das Binnenschiffsregister sind getrennt zu führen.
Das Schiffsregister ist im Gegensatz zum Grundbuch öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden.
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