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Das Schengener Informationssystem (SIS) ist eine internationale polizeiliche Datenbank, in der die zur Fahndung ausgeschriebenen Personen bzw. gesuchte Gegenstände (Pkw) gespeichert werden. Es wurde von den Teilnehmern des Schengener Abkommens eingerichtet, um die durch die Öffnung der Grenzen entstandenen Gefahren zu reduzieren.
Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde das Schengen-System 1997 in die EU-Strukturen integriert. Es sollte damit zu einem Europäischen Informationssystem (EIS) werden, wodurch auch einigen Nicht-Schengen-Staaten wie beispielsweise Großbritannien die Teilnahme am SIS ermöglicht wurde.
Jeder Teilnehmer des SIS ist verpflichtet, eine für den nationalen Teil zuständige Stelle zu unterhalten. Diese Stellen werden SIRENE (Supplementary Information Request at the National Entry) genannt.
Mit dem SIS sind Fahndungen nach Personen und Sachen möglich:
Die Europäische Kommission ist durch die VO 2424/2001 und den Beschluss 2001/886 mit der Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) beauftragt worden. Das SIS II wurde durch die VO 1987/2006 sowie durch den Beschluss 2007/533 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation geschaffen.
Die ursprünglich für 2007 geplante Inbetriebnahme verzögerte sich laufend und ist bis heute nicht erfolgt. Als Zwischenlösung wurde eine erweiterte Version des SIS I entwickelt und eingesetzt - das "SIS one4all". Vorteil dieses Systems ist, dass auch die neuen EU-Mitgliedstaaten einbezogen werden können.
Die Entwicklung von SIS II einschließlich der Zwischenlösung hat bisher 90 Millionen Euro Entwicklungskosten verschlungen. Als Konsequenz hat das Europäische Parlament das für 2011 geplante Budget in Höhe von weiteren 30 Millionen Euro im Oktober 2010 gestoppt. Die Gelder werden erst freigegeben, wenn ein verbindlicher Zeitplan verabschiedet wird.
Nunmehr wird mit einer frühesten Inbetriebnahme im Jahr 2013 gerechnet.
Schengen-Besitzstand - Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
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